Das Gebiet des mittleren und südlichen Oberrheingrabens mit seinen Randgebirgen (siehe Karten 1 und 3.1) besitzt eine innere Differenzierung, die sich aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung durch die Geofaktoren Relief, geologischer Untergrund, Gewässernetz, Bodenarten, Klima und Vegetationsverteilung festlegen lässt. Diese Geofaktoren sind bezüglich ihrer räumlichen Ausprägung voneinander nicht unabhängig, sondern beeinflussen sich z.T. gegenseitig.
Für die Strukturierung einer Landschaft hat sich das von MEYNEN & SCHMITHÜSEN (1962) für die Bundesrepublik eingeführte Prinzip der »Naturräumlichen Einheiten« bewährt, das auf die benachbarten Länder übertragen wurde (GALLUSSER 1967, HUMBERT et al. 1984). Es folgt einem hierarchischen Prinzip mit übergeordneten Gruppen naturräumlicher Haupteinheiten, die noch mehrfach untergliedert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Untergliederung des REKLIP-Gebietes sind die geologischen und tektonischen Rahmenbedingungen sowie die Umgestaltung des Reliefs, die im Tertiär und während der quartären Eiszeiten stattgefunden hat. Durch die im Tertiär zwischen Vogesen und Schwarzwald stattfindende Einsenkung des Oberrheingrabens, die sich im wesentlichen entlang SSW-NNE verlaufender Verwerfungslinien vollzog, erstrecken sich die meisten Einheiten des Untersuchungsgebietes in gleicher Richtung. Gleichzeitig kreuzen aber herzynische, d.h. ESE-WNW-streichende Störungen den Raum und verursachen eine weitere Zerstückelung. Diese letztgenannten tektonischen Strukturen beeinflussen vor allem den Süden des Untersuchungsgebietes mit dem Hochrheintal und dem Dinkelberg. Aber auch an anderer Stelle treten diese Störungen im Landschaftsbild in Erscheinung. Viele Talverläufe im Schwarzwald und in den Vogesen folgen tektonischen Leitlinien. Eine grobe Untergliederung des Gebietes in die wichtigsten »Naturräumlichen Einheiten« führt zur nachstehenden Einteilung (siehe Fig. 3.1).
Fig. 3.1: Naturräumlichen Einheiten des mittleren und südlichen Oberrheingrabens mit den angrenzenden Randgebirgen.
Naturräumliche Einheiten
Bezeichnungen in Abbildung 3.1
1.1 Oberelsässische Rheinebene
1.2 Markgräfler Rheinebene
1.3 Hardt
1.4 Illniederung
1.5 Niederer Sundgau
1.6 Hoher Sundgau
1.7 Belfort-Sundgau
1.8 Elsässische Vogesenvorberge
1.9 Markgräfler Hügelland
1.10 Freiburger Bucht
1.11 Kaiserstuhl
1.12 Offenburger Rheinebene
1.13 Lahr-Emmendinger Vorberge
1.14 Ortenau-Bühler Vorberge
1.15 Niederterrasse von Erstein
1.16 Grosses Ried
1.17 Ried von Andlau
1.18 Zaberner Senke
1.19 Kochersberg
1.20 Wald von Hagenau
1.21 Outre-Forêt
1.22 Bienwald
1.23 Haardtrand
1.24 Hardtebene
1.25 Nördliche Oberrheinniederung
2.1 Hochschwarzwald
2.2 Südöstlicher Schwarzwald
2.3 Mittlerer Schwarzwald
2.4 Nördlicher Talschwarzwald
2.5 Grindenschwarzwald
2.6 Enzhöhen
2.7 Schwarzwaldrandplatten
2.8 Kristalline Vogesen
2.9 Buntsandstein-Vogesen
3.1 Pfälzer Wald
3.2 Dahner Felsenland
4.1 Tafeljura der Comté
4.2 Östlicher Tafeljura
4.3 Faltenjura
4.4 Becken von Laufen
4.5 Becken von Delémont
4.6 Dinkelberg
4.7 Weitenauer Vorberge
4.8 Hochrheintal
5.1 Alb- Wutach-Gebiet
5.2 Randen
5.3 Baar
5.4 Baar-Alb
5.5 Vorland der westlichen Schwäbischen Alb
5.6 Oberes Gäu
6 Kraichgau
7 Schweizer Mittelland
8 Lothringische Hochebene