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Naturräumliche Gliederung
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3.1. Naturräumliche Gliederung 

Das Gebiet des mittleren und südlichen Ober­rheingrabens mit seinen Randgebirgen (siehe Karten 1 und 3.1) besitzt eine innere Differenzierung, die sich aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstat­tung durch die Geofaktoren Relief, geologischer Untergrund, Gewässernetz, Bodenarten, Klima und Vegetationsverteilung festlegen lässt. Diese Geofaktoren sind bezüglich ihrer räumlichen Ausprägung voneinander nicht unabhängig, sondern beeinflussen sich z.T. gegenseitig.

Für die Strukturierung einer Landschaft hat sich das von MEYNEN & SCHMITHÜSEN (1962) für die Bundesrepublik eingeführte Prinzip der »Na­turräumlichen Einheiten« bewährt, das auf die benachbarten Länder übertragen wurde (GALLUSSER 1967, HUMBERT et al. 1984). Es folgt einem hierarchischen Prinzip mit übergeordneten Grup­pen naturräumlicher Haupteinheiten, die noch mehrfach untergliedert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Untergliederung des REKLIP­-Gebietes sind die geologischen und tektonischen Rahmenbedingungen sowie die Umgestaltung des Reliefs, die im Tertiär und während der quartären Eiszeiten stattgefunden hat. Durch die im Tertiär zwischen Vogesen und Schwarzwald stattfinden­de Einsenkung des Oberrheingrabens, die sich im wesentlichen entlang SSW-NNE verlaufender Verwerfungslinien vollzog, erstrecken sich die meisten Einheiten des Untersuchungsgebietes in gleicher Richtung. Gleichzeitig kreuzen aber herzy­nische, d.h. ESE-WNW-streichende Störungen den Raum und verursachen eine weitere Zerstückelung. Diese letztgenannten tektonischen Struk­turen beeinflussen vor allem den Süden des Unter­suchungsgebietes mit dem Hochrheintal und dem Dinkelberg. Aber auch an anderer Stelle treten diese Störungen im Landschaftsbild in Erschei­nung. Viele Talverläufe im Schwarzwald und in den Vogesen folgen tektonischen Leitlinien. Eine grobe Untergliederung des Gebietes in die wich­tigsten »Naturräumlichen Einheiten« führt zur nachstehenden Einteilung (siehe Fig. 3.1).

Fig. 3.1: Naturräumlichen Einheiten des mittleren und südlichen Oberrheingrabens mit den angrenzenden Randgebirgen.

Naturräumliche Einheiten

Bezeichnungen in Abbildung 3.1

1.1 Oberelsässische Rheinebene

1.2 Markgräfler Rheinebene

1.3 Hardt

1.4 Illniederung

1.5 Niederer Sundgau

1.6 Hoher Sundgau

1.7 Belfort-Sundgau

1.8 Elsässische Vogesenvorberge

1.9 Markgräfler Hügelland

1.10 Freiburger Bucht

1.11 Kaiserstuhl

1.12 Offenburger Rheinebene

1.13 Lahr-Emmendinger Vorberge

1.14 Ortenau-Bühler Vorberge

1.15 Niederterrasse von Erstein

1.16 Grosses Ried

1.17 Ried von Andlau

1.18 Zaberner Senke

1.19 Kochersberg

1.20 Wald von Hagenau

1.21 Outre-Forêt

1.22 Bienwald

1.23 Haardtrand

1.24 Hardtebene

1.25 Nördliche Oberrheinniederung

2.1 Hochschwarzwald

2.2 Südöstlicher Schwarzwald

2.3 Mittlerer Schwarzwald

2.4 Nördlicher Talschwarzwald

2.5 Grindenschwarzwald

2.6 Enzhöhen

2.7 Schwarzwaldrandplatten

2.8 Kristalline Vogesen

2.9 Buntsandstein-Vogesen

3.1 Pfälzer Wald

3.2 Dahner Felsenland

4.1 Tafeljura der Comté

4.2 Östlicher Tafeljura

4.3 Faltenjura

4.4 Becken von Laufen

4.5 Becken von Delémont

4.6 Dinkelberg

4.7 Weitenauer Vorberge

4.8 Hochrheintal

5.1 Alb- Wutach-Gebiet

5.2 Randen

5.3 Baar

5.4 Baar-Alb

5.5 Vorland der westlichen Schwäbischen Alb

5.6 Oberes Gäu

6 Kraichgau

7 Schweizer Mittelland

8 Lothringische Hochebene